Archiv für Februar 2012

postheadericon Private Unfall Vorsorge mittels Tarif maxFamily

Die private Unfallvorsroge schließt die Lücke, in der keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat im Zusammenspiel mit Maxpool den privaten Unfall Tarif maxFamily entwickelt. Seitdem gilt maxFamily zu den internen Maxpool-Versicherungsprodukten. Maxpool bezeichnet ihn selbst als „Ihren Liebling 2011“.

Die Höhe dieser beitragsneutralen Leistungen unterscheidet sich je nach Versicherungstarif, er ist als Basis- und als Premium-Version zugänglich.

Die Premium-Variante ist äußerst Familien freundlich konzipiert. So werden Babys und Adoptivkinder unaufgefordert bis zur nächsten Hauptfälligkeit kostenlos mitversichert, höchstens für ein Jahr. maxFamily übernimmt darüber hinaus Kosten für die Unterkunft eines Elternteils während einer durch einen Unfall unerläßlichen vollstationären Heilverfahren des Kindes. Sollte ein Elternteil verunfallen, können die Ausgaben für eine Haushaltshilfe bzw. Tagesmutter beansprucht werden.

Falls ein Elternteil als Abgesicherter stirbt, wird die Versicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei weitergeführt.

Kern beim Unfalltarif maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Zum Vergleich zu den Allg. Unfallbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sind die zur Bewertung der Versicherungsleistung festgelegten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. So ist der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die komplette Invaliditätsleistung mit 100 %.

Ebenso kann zu maxFamily eine Dread Disease-Police abgeschlossen werden. Daher erhält der Abgesicherte bei der Erstdiagnose von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalzahlung. Diese drei Erkrankungen decken über 80 % aller Fälle von schlimmen Erkrankungen ab. Forderung auf die Kapitalzahlung existiert sehr wohl nach 14 Tagen nach der Erst-Diagnose und das losgelöst vom Verlauf der Erkrankung. Der Versicherte kann über diese Einmalzahlung zwanglos bestimmen. Dem Versicherten eröffnen sich folglich Chancen, die er sich ansonsten nicht leisten könnte, z.B. die Beschaffung einer 2. Fachmannmeinung, welche nicht von der Krankenversicherung akzeptiert wird.

Mit Auskunft von nur 5 Fragen zur Gesundheit kann so eine Dread Disease-Police unterm Strich abgeschlossen werden.

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>

postheadericon Privater Rechtsschutz jetzt auch für Freiberufler und Selbstständige

Auch in 2012 wartet der Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz mit neuen Tarifen auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Umsatzhöhe ihre privaten Risiken über die Produktpalette für Nichtselbstständige absichern. Damit gleicht sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Berechnung bei der Abdeckung reiner Privatrisiken.

Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie gewohnt über die Produkte für Gewerbekunden versichert werden.

Beratungs-RS hilft bei Abmahnungen im Internet

Versicherungsnehmer des Roland Rechtsschutz sind damit auch abgesichert, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unbewusst im Internet gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Kunde dafür von einem Rechtsvertreter abgemahnt, kann er sich von einem ROLAND-Partneranwalt rat geben lassen. Der Advokat erstellt ein Erwiderungsschreiben, welches der Versicherte im eigenen Namen an den Gegner entsenden kann.

Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie

Jegliche neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen bei ROLAND umfassen von nun an die Leistungs-Update-Garantie. Somit werden Verträge ab
Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen 2012 selbständig auf die neuesten Bedingungen umgestellt. Dies gilt natürlich nur, wenn nur Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Hierdurch müssen sich Versicherungsnehmer in keiner Weise mehr nach Jahren sich mit einem stark veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung beschäftigen.

Sie sparen Zeit, denn die Umstellung muss nicht einzeln beantragt werden.

Sonstige Abänderungen auf einen Blick:

1. Das umfassende Rechtsschutzversicherungspaket “KompaktPlus” wird jetzt auch für Ärzte in Anstellung angeboten. Damit kommt auch diese Berufsgruppe in den Genuss dieses hervorragenden Versicherungschutzes.

2. Opferrechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opfer Rechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer aus Versehen, bei Krawallen im Verlauf einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den gewerblichen Rechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungs-RS für Unternehmer bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Besserungen im Bedingungswerk der Roland Versicherung sollte jeder Versicherungskunde, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutzversicherung ist, die Aufwertung seines Versicherungsvertrages prüfen.

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>