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postheadericon Vergleich der Unfallversicherungen

Keiner ist vor Unfällen geschützt, es kann überall auf dem Globus sich ereignen. Sei es im Urlaub, im Verkehr, im Haushalt, beim Sport oder auf den Weg zum Job. Entgegen der Landes gängigen Auffassung, passieren die häufigsten Unfälle nicht beim Arbeitsplatz, vielmehr im privaten Umfeld und im Urlaub. Aus diesem Grund reicht die gesetzliche Unfall-Versicherung im Rahmen der Vorsorge auf keinen Fall aus.

Es gibt einmal die gesetzliche Unfall-Versicherung weiterhin die private UV.

Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Inhaber der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgnossenschaften. Sämtliche Angestellte und Mitarbeiter sind mittels der gesetzlichen UV versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz liegt vor während der Arbeit sowie auf dem direkten Weg von und zum Arbeitsort. Zusätzlich versichert, in der gesetzlichen UV, sind Auszubildende sowie Studenten und Kinder, welche eine Kindertagesstätte, den Kindergarten oder die Bildungsstätte besuchen.

Das Leistunsvermögen der gesetzlichen Unfall-Versicherung an Versicherte sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Reha ebenso wie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld (Hinterbliebenenrente, Verletztenrente, Verletztengeld). Die medizinische Therapie wird als Sachleistung genehmigt; der behandelnde Arzt stellt eine Rechnung direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft aus.

Die private Unfall Versicherung hingegen bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Lebensbereich, 24 Stunden am Tag und an jedem Ort der Welt.
Hauptleistung der persönlichen Unfallversicherung ist die Arbeitsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden entstehen, leistet die Unfall-Versicherung die vereinbarte Arbeitsunfähigkeitsleistung entsprechend dem Ausmaß der festgestellten Erwerbsunfähigkeit. Angrenzend der Arbeitsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherungen auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld sowie einer Todesfallleistung an.

Als Unfall gilt zumal, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Rücken ein Gelenk verrenkt wird oder Bänder, Sehnen, Muskeln oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Keine Unfälle sind in aller Regel Schädigungen aufgrund von selbstverursachten Straftaten, Kriegsereignissen, psychischen Reaktionen oder die Beteiligung an Motorrennen.
Die Versicherungsgesellschaft führten in den letzten Jahren grundlegende Verfeinerungen in ihren Unfallversicherungsbedingungen durch. In Folge dessen bieten mehrere aktuelle Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen infolge Bewusstseinstörungen, Schlaganfall oder Infektionen.

Letztere werden meist anhand eine sogenannte Infektionskausel festgelegt. Dabei sind Krankheiten wie FSME und Borreliose durch Zeckenstiche als Unfall anerkannt und werden laut Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers gleichartig entschädigt.

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite

postheadericon Sterbegeld bei Tod

Als im letzten Jahr mein Nebenmann unvorhergesehen verstorben ist, habe sogar ich mich einmal näher mit dem Ableben auseinandergesetzt. Somit habe ich in keinster Weise ausschließlich über das Leben danach gedacht, anstatt habe ich mich auch zusätzlich über die Kosten eines Begräbnis erkundigt. Sie betragen sich gerade bei 6 Tausend bis 8.000 Euro. Geld, was ich (bis heute) in keinster Weise angespart habe. Falls ich also augenblicklich sterben würde, sollten meine 2 Töchter diesen Betrag aufbringen, um für mich ein erhabenes Begräbnis zu organisieren, da das bis 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Sterbegeld, wurde ersatzlos gestrichen.

Um meine Töchter keinesfalls zu belasten, habe ich mich an meinen Versicherungsmakler gewandt. Der Versicherungsagent hat mich somit über die Möglichkeiten der Sterbegeld-Versicherungen unterrichtet. Diese Sterbegeldversicherungen würden bei meinem Lebensende die vertraglich vereinbarte Summe zahlen, mit der dann meine Beisetzung finanziert werden kann. Mittels solchen Sterbegeldvorsorgen kann ich dann schon momentan für mein Begräbnis vorsorgen, selbst wenn ich logischerweise noch viele Jahre existieren möchte.

Auch Sie könnten sich am besten noch in diesen Tagen über die Sterbegeld-Versicherung in Kenntnis setzen, denn anhand diesen Versicherungen ist die Bestattungsvorsorge mit minimalen mtl. Beiträgen möglich. Wie ich gehört habe, können Sie die Sterbegeldversicherungen auch noch im hohen Alter mit 70 bis 75 Jahren besiegeln. Ich habe eine Todesfall-Versicherung über einer Summe von Zehn Tausend Euro festgelegt. Dieses Geld wird bei meinem Sterben in diesem Fall an meine älteste Tochter erstattet, die ich hierüber natürlicherweise informiert habe.

Wie mir mein Versicherungsvermittler gesagt hat ist es jedoch wichtig, die Vereinbarungen für die Sterbegeldversicherungen vor einem Abschluss zu vergleichen. Mein Makler ist eigenverantwortlich und mag so mehrere Versicherungsgesellschaften in seinen Vergleich umschließen. Auf diese Weise gibt es wohl Verträge, die eine Karenzzeit von bis zu drei Jahren aufzählen und innerhalb dieser Periode keineswegs leisten. Ich habe mich für einen Vertrag mit einer Überbrückungszeit von nur einem Jahr entschieden, der also schon in einem kurzen Zeitraum die versprochene Summe auszahlt. Weiterhin können Sterbegeldversicherungen mit oder ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden. Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen war für mich die bessere Entscheidung, da ich in meinen Lebensalter (50 Jahre) bereits manche Vorerkrankungen habe. Ebenso Sie sollten sich für eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung vereinbaren, denn diese wird von den Versicherungen im Grunde immer angenommen.